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Tourvereinbarung

  1. Tour Voraussetzungen
    • Der/die Tour­teil­nehmer/in ver­sichert bei Antritt der Fahrt voll fahr­taug­lich zu sein, ins­beson­dere nicht unter Ein­fluss von Alko­hol, Drogen oder die Fahr­taug­lich­keit be­ein­flussen­den Medi­ka­men­ten zu stehen.
    • Der erforder­liche PKW-Führer­schein und der Personal­ausweis wurden vorgelegt.
    • Die bei der Ein­weisung zum Fahr­zeug ge­gebenen Erläute­rungen wurden voll­ständig verstanden.
    • Es wurde eine Übungs­fahrt absol­viert, in deren Ergeb­nis sich der/die Tour­teil­nehmer/in in der Lage fühlt, das Fahr­zeug zu führen.

  2. Tour-Fahrzeug Kymco MXU 250 S
    • Das Fahr­zeug ist ordnungs­gemäß für den Straßen­verkehr zugelassen, für die Selbst­fahr­vermietung angemeldet und ent­sprechend Haft­pflicht­versichert.
    • Es wird einmal jährlich dem TÜV vor­gestellt. Bemerkt der Tour­teil­nehmer tech­nische Mängel/Probleme wird er dies dem Tour­guide mitteilen bzw. die Fahrt unter­brechen.
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  3. Tour Regeln
    • Die Tour soll Spaß, Ent­spannung und Natur­erlebnis der besonderen Art anbieten. Es finden keine Wett­fahrten statt.
    • Die Geschwin­dig­keit der Gruppe richtet sich nach dem lang­sam­sten Fahrer bzw. dem Führungs­fahrzeug.
    • Überhol­manöver unter­einander finden nur in Ausnahme­fällen statt. Auf befes­tigten Straßen und mit 2 Personen auf dem Fahr­zeug wird grund­sätz­lich nicht überholt. Das Führungs­fahrzeug wird nur nach Auf­forde­rung überholt.
    • Zum jeweils voraus­fahrenden Fahr­zeug wird soviel Abstand gehalten, dass auch bei plötz­lichen Stopps gefahr­loses Anhalten möglich ist.
    • Es wird in der Regel mit Sicht­kontakt gefahren. Das nach­folgende Fahr­zeug soll zumindest regel­mäßig im Rück­spiegel zu sehen sein.
    • Sollte der Sicht­kontakt ab­reißen, wird an­ge­hal­ten und ge­war­tet. Das gilt auch, wenn das voraus­fahren­de Fahr­zeug nicht mehr zu sehen ist und die weitere Strecken­führung nicht ein­deutig ist. In jedem Fall wird der Tour­guide auf der gefahre­nen Strecke zurück­kehren und erforder­lichen­falls hel­fen.
    • Das tragen von Schutz­helmen ist während der Fahrt mit dem Quad Pflicht.
    • Der Tour­guide wird sich bemühen, den Wün­schen der Tour­teil­nehmer soweit als mög­lich zu ent­sprechen. Die letzte Ent­scheidung über Strecken­verlauf, Ab­lauf oder gegebe­nen­falls Abbruch der Tour trifft jedoch der Tour­guide. Seinen An­weisungen hat der Tour­teil­nehmer Folge zu leisten.
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  4. Rücksichtnahme
    • Mit dem Fahr­zeug sind wir ent­weder schneller oder flexib­ler als alle anderen Nutzer der Wege, die wir be­fahren. Wir neh­men daher Rück­sicht, ins­beson­dere auf Wande­rer/Fuß­gänger, Rad­fahrer und Rei­ter, indem wir beim Über­holen lang­sam, staub- und lärm­arm vorbei­fahren und mit aus­reichen­dem Abstand wieder beschleu­nigen bzw. beim Ent­gegen­kommen anhalten oder zumindest aus­weichen.
    • Beim Passieren von Wohn­gebieten ver­meiden wir durch Langsam­fahren Staub- und Lärm­entwick­lung soweit als mög­lich.
    • Das Fahren außer­halb von Wegen findet nur im geschlosse­nen Gelände mit Off Road Strecke statt.
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  5. Tourunterbrechungen
    • Sollte die Weiter­fahrt aus beliebigem Grund nicht mög­lich sein wird der Tour­teil­nehmer/in an der nächs­ten zum gefahr­losen Halten mög­lichen Stelle an­halten. Alle nach­folgen­den Fahrer halten hier bzw. in unmittel­barer Nähe eben­falls an.
    • Sollte sich ein Fahrer einem vor ihm liegen­den Tour­abschnitt nicht ge­wachsen fühlen, besteht die Möglich­keit die Tour ab­zu­brechen oder in Abstimmung mit dem Tour­guide eine andere Strecken­führung zu wählen.
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  6. Versicherungen
    • Für die Tour besteht keine Voll­kasko­versiche­rung. Für Schäden am Fahr­zeug die aus der Benut­zung heraus oder durch Un­fälle ent­stehen, haftet in jedem Fall der betref­fende Fahrer persön­lich.
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